Mit Schreiben vom 16. November 2018 reduzierte das Gemeindesteueramt Q. das Einkommensmanko nach Vermögensvergleichsrechnung aufgrund der von der Vertreterin des Rekurrenten eingereichten Unterlagen um CHF 60'000.00 auf CHF 93'419.00. Gleichzeitig forderte es die Rekurrenten auf, zum verbleibenden Einkommensmanko Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen einzureichen. Gemäss Einspracheentscheid wurden nach der Aufforderung vom 16. November 2018 keine weiteren Unterlagen eingereicht. In der Folge erging der Einspracheentscheid, welcher die Aufrechnung von CHF 93'419.00 mit einem in dieser Höhe (weiterhin) bestehenden Einkommensmanko aus Vermögensvergleich begründete.