Reservation Kaufvertrag)" gemeint. Zwar ist aus den Akten nicht ersichtlich, ob dem Schreiben vom 8. Mai 2018 (weitere) Unterlagen beigelegt waren, bzw. welche Unterlagen dies waren, jedoch finden sich in den Einspracheakten Hinweise auf im Verlaufe des Einspracheverfahrens gelieferte Erklärungen des Rekurrenten bzw. seiner Vertreterin zum Einkommensmanko und (weitere) eingereichte Kontoauszüge.