Am 20. April 2018 erging eine letzte Mahnung an die Rekurrenten, die zusätzlichen Unterlagen innert zwanzig Tagen einzureichen. In der Folge meldete sich der Rekurrent mit Schreiben vom 8. Mai 2018 unter Beilage eines Schreibens seiner Vertreterin. Das Schreiben des Rekurrenten vom 8. Mai 2018 weist – abgesehen vom Datum und vom letzten Satz – den gleichen Inhalt auf wie das vorerwähnte Schreiben des Rekurrenten vom 14. Februar 2018. Er weist darin auf einen Liegenschaftskauf im Jahr 2015 hin und verweist auf verschiedene Kontoauszüge sowie auf eine "Übersicht (…) mit den dazugehörigen Bankbelegen oder Kassen belegen."