In der Folge erging die Veranlagung vom 19. Dezember 2017. Die Abweichungsbegründung enthielt eine (angepasste) Vermögensvergleichsrechnung mit einem Einkommensmanko von CHF 153'419.00. Die (aufgerundete) Aufrechnung von CHF 154'000.00 aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleichsrechnung wurde unter der Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit" aufgeführt und erfolgte – auch ohne entsprechende Kennzeichnung seitens der Steuerkommission Q. – ermessensweise.