Beilage der Vermögensvergleichsrechnung mit dem Einkommensmanko von CHF 162'148.00 –, in dem die ausstehenden Unterlagen eingefordert und gemahnt wurden. Ein Fristerstreckungsgesuch der Rekurrenten beantwortete das Gemeindesteueramt Q. mit einer letzten Mahnung vom 27. April 2017, in der den Rekurrenten eine Frist bis zum 30. Mai 2017 zur Einreichung der geforderten Unterlagen gewährt wurde. Im Verlauf des Veranlagungsverfahrens reichten die Rekurrenten ausweislich der Akten verschiedene Kontoauszüge und eine handschriftliche Bestätigung, wonach kein weiteres Einkommen und kein Vermögen im Ausland vorliege, ein.