4. 4.1. Das Gemeindesteueramt Q. hat im Veranlagungsverfahren gestützt auf eine Vermögensvergleichsrechnung ein Einkommensmanko von zunächst CHF 162'148.00 ermittelt. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 forderte das Gemeindesteueramt Q. die Rekurrenten dazu auf, weitere Unterlagen einzureichen. Gleichzeitig liess es den Rekurrenten die obengenannte Vermögensvergleichsrechnung zukommen und verlangte eine Erklärung zum Einkommensmanko. In der Folge erging mit Datum vom 2. Februar 2017 ein weiteres Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. – wieder unter -7-