Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen übersteigt die im Einspracheentscheid neu festgelegte Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich von CHF 93'419.00. Nachfolgend zu prüfen sind deshalb – nach Darlegung des Sachverhalts und der Parteivorbringen (Erw. 4.) – sämtliche im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit getätigten Aufrechnungen, demnach die Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich (Erw. 5. bis 8.) sowie die Aufrechnungen Privatanteil Auto (Erw. 10.), Privatanteil Kommunikation (Erw. 11.) und Privatanteil Naturalbezug (Erw. 12.).