3.4. Umstritten und nachfolgend zu prüfen sind hingegen die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Zwar haben die Rekurrenten in der Einsprache lediglich die Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich bemängelt, im Rekurs beantragen sie jedoch eine Senkung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 161'430.00 auf CHF 60'246.79. Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen übersteigt die im Einspracheentscheid neu festgelegte Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich von CHF 93'419.00. Nachfolgend zu prüfen sind deshalb – nach Darlegung des Sachverhalts und der Parteivorbringen (Erw.