Positionen der Veranlagung wurden im Einspracheentscheid nicht verändert, weshalb das steuerbare Einkommen der Rekurrenten im gleichen Masse von CHF 246'545.00 auf CHF 185'964.00 sank. 3.3. Die Einkünfte aus Sozialversicherung betrugen gemäss der Bescheinigung über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung vom 4. Januar 2016 CHF 1'901.00. Der deklarierte Betrag von CHF 511.00 entsprach dem für das Jahr 2015 ausbezahlten Betrag, die Differenz von CHF 1'390.00 zum veranlagten Betrag war ebenfalls im Jahr 2015, jedoch für das Jahr 2014, ausbezahlt worden. Steuerbar ist der gesamte im Jahr 2015 ausbezahlte Betrag von CHF 1'901.00, wie von der Steuerkommission Q. korrekt veranlagt.