3.2. Im nachfolgenden Einsprachverfahren reichten die Rekurrenten sowie die Vertreterin des Rekurrenten weitere Unterlagen ein. Aufgrund dieser Unterlagen berechnete die Steuerkommission Q. den Vermögensvergleich neu und gelangte zu einem verbleibenden Einkommensmanko von CHF 93'419.00. In der Folge senkte sie die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Rekurrenten unter Berücksichtigung der um CHF 60'581.00 tieferen Aufrechnung aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich (CHF 154'000.00 ./. CHF 93'419.00) auf CHF 161'430.00. Die übrigen -6-