Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstatten lassen. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q. und beim Strassenverkehrsamt vorgenommen. -3- 8. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht weitere Unterlagen eingefordert. A. und B. sind dieser Aufforderung nachgekommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: