3. Mit Einspracheentscheid vom 6. März 2019 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. In einer angepassten Vermögensvergleichsrechnung senkte sie das Einkommensmanko auf CHF 93'419.00 und das steuerbare Einkommen im gleichen Masse auf CHF 185'900.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. März 2019 (Zustellung am 18. März 2019) hat A. mit Rekurs vom 15. April 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt den Antrag, die Einkünfte aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit seien von CHF 161'430.00 auf CHF 60'246.79 zu senken.