1. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2017 wurden A. und B. für die Kantonsund Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 246'500.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden zum deklarierten "Reingewinn aus Einzelunternehmung" unter anderem CHF 154'000.00 als Einkommensmanko nach Vermögensvergleich hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 19. Dezember 2017 erhob A. mit Schreiben vom 8. Januar 2017 (richtig: 2018; Postaufgabe am 9. Januar 2018) Einsprache. Er beanstandete die Aufrechnung von CHF 154'000.00 aus Einkommensmanko nach Vermögensvergleich und stellte dazu eine detaillierte Begründung in Aussicht.