3.3.4. Daran ändern auch die beim Eigenkapital erfasste Negativreserve und eine allenfalls beim Aktionär zu erfassende geldwerte Leistung nichts. Die Frage einer geldwerten Leistung ist beim Anteilsinhaber losgelöst von der Beurteilung bei der Gesellschaft zu beantworten, handelt es sich dabei doch nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung um einen zweidimensionalen Sachverhalt (vgl. dazu Bundesgerichtsurteil vom 7. Dezember 2021 [2C_719/2021], Erw.