3.3.2. Das KStA JP rechnete im Veranlagungsverfahren das Darlehen im Gesamtbetrag von CHF 69'334.00 als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter (…)" zum steuerbaren Reingewinn hinzu. Gleichzeitig wurde der Darlehensbetrag als "Der Erfolgsrechnung belastete Aufwendungen für die Anschaffung oder Verbesserung von Ver- -8-