2.8. 2.8.1. Mit Schreiben vom 6. Januar 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht der Rekurrentin die Gelegenheit gegeben, sich zur Verspätung des Rekurses zu äussern und allfällige Hinderungsgründe geltend zu machen. Das Schreiben vom 6. Januar 2022 wurde von der Post mit dem Vermerk "Firma erloschen" retourniert. 2.8.2. Es trifft nicht zu, dass die Firma erloschen ist. Die Domiziladresse "X-Strasse 1, R." ist im Handelsregister unverändert eingetragen. Dass die -7- Sendung mit dem Schreiben vom 6. Januar 2022 nicht zugestellt werden konnte, hat daher allein die Rekurrentin zu verantworten.