2.3. Der Einspracheentscheid wurde am 31. Januar 2019 eingeschrieben (gegen Rückschein) versandt (Poststempel auf dem Rückschein/Zustellcouvert). Der Rekurrentin wurde die Sendung mit Frist bis zum 8. Februar 2019 zur Abholung gemeldet (Aufkleber auf dem Zustellcouvert). Am 8. Februar 2019 erfolgte sodann ein erneuter Zustellversuch (Aufkleber auf dem Zustellcouvert). Neu wurde eine Abholfrist bis zum 19. Februar 2019 angesetzt (Aufkleber auf dem Zustellcouvert). In der Folge wurde die Frist bis zum 12. März 2019 verlängert (Aufkleber auf dem Zustellcouvert). Das Einschreiben vom 31. Januar 2019 wurde dem KStA JP in der Folge als "Nicht abgeholt" retourniert.