Wir erachten das Darlehen als werthaltig und der Aktionär beabsichtigt das Darlehen innert angemessener Frist zurückzuzahlen. Von der Aufrechnung des Darlehens als geldwerte Leistung von CHF 69'334 ist abzusehen. Wir beantragen das Darlehen als werthaltig einzustufen und von einer Aufrechnung als geldwerte Leistung abzusehen." Auf die Begründung wird soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt, auf den Rekurs unter Kostenfolge nicht einzutreten. 6. Die A. AG hat eine Replik erstattet. -3-