1. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2018 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für das Jahr 2016 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 6'795.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 50'000.00 veranlagt. Dabei wurden CHF 69'334.00 als "übersetztes Darlehen/Verstoss gegen Einlagerückgewähr" zum Gewinn hinzugerechnet. Diese Aufrechnung wurde mit der Erfassung eines "Nonvaleur Darlehen Aktionär" im gleichen Umfang "neutralisiert". Gleichzeitig wurde im Umfang von CHF 69'334.00 eine als Gewinn versteuerte stille (negative) Reserve "Nonvaleur Darlehen" gebildet.