7.2.3. Aus den Notizen des Revisors KStA JP in den Vorakten ergibt sich folgende Gewinnberechnung für das Jahr 2012: " 5'616'000 VP 898'560 16 % -> 120 % 748'800 nach Steuer + 40'000 Ermessenszuschlag 789'000" 7.2.4. Diese Gewinnberechnung erfolgte nach den Angaben des KStA JP gestützt auf Grundbuchmeldungen bzw. Kaufverträge. Aus den Kaufverträgen (alle Verträge mit Beginn Schaden/Nutzen am 1. August 2012 bzw. 15. September 2012) mit der Rekurrentin/Beschwerdeführerin als Verkäuferin ergibt sich folgender Veräusserungserlös (teilweise Abweichungen zur falschen Steuermeldung):