die zweite massgebliche Beilage bestand in einer vom Betreibungsamt beim Arbeitgeber eingeforderten Lohnabrechnung, wonach der ausbezahlte Monatslohn per September 2006 Fr. 11'581.75 betrug. Im September 2006 hatte das Steueramt die Einkünfte der Betroffenen für 2005 noch auf Fr. 400'000.-- eingeschätzt. Angesichts der ihm nun verfügbaren Kenntnisse hätte es für die nächste Periode auf jeden Fall nicht mehr als Fr. 250'000.-- bis höchstens Fr. 300'000.-- annehmen dürfen. Stattdessen blieb es (anlässlich der im Juli 2007 vorgenommenen Einschätzung für 2006) noch einmal bei Fr. 400'000.--.