Andererseits sprach alles dafür, dass die seit den 1990er Jahren gleich gebliebene berufliche Situation der Beschwerdeführerin weiterhin dieselbe war und sich nicht verändert hatte. Ebenso wenig gab es Anzeichen für plötzlich zunehmende Ausgaben, einen veränderten Lebensaufwand oder irgendwelche Einkommens- oder Vermögenselemente, die der Beschwerdeführerin in den besagten Jahren plötzlich zugekommen wären.