2013 sei gar kein Gewinn erzielt worden. Es liege damit ein krasser materieller Mangel vor. Die Ermessensveranlagungen seien nicht pflichtgemäss, sondern pönal und fiskalisch motiviert vorgenommen worden. Nach den Aussagen des Revisors KStA JP anlässlich der Besprechung vom 21. Oktober 2016 seien die Ermessenveranlagungen so hoch ausgefallen, um einen "Schuss vor den Bug" zu setzen und damit eine Reaktion der Rekurrentin/Beschwerdeführerin zu bewirken.