1.4. Vorliegend können Rekurs und Beschwerde in einem Entscheid beurteilt werden, da sich die hier entscheidende formelle Frage in gleicher Weise für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkten Bundessteuern stellt. Daran ändert für einmal nichts, dass im Dispositiv des Einspracheentscheides nicht – wie zu erwarten wäre – klar zwischen dem Entscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie betreffend direkte Bundessteuer unterschieden wird.