2. Für die Steuerperiode 2012 (Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer) sei der steuerbare Reingewinn je auf CHF 153'800.00 zu reduzieren. 3. Für die Steuerperiode 2013 (Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer) sei die Minimalsteuer bzw. für die direkte Bundessteuer Null zu veranlagen. -4- 4. Für den Fall, dass die vorstehenden Anträge nicht vollumfänglich gutgeheissen werden, sei mit der Einsprecherin eine Einspracheverhandlung durchzuführen." 5. Am 21. November 2018 fand eine Einspracheverhandlung statt.