4. Für die Steuerperiode 2013 (Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer) sei die Minimalsteuer zu veranlagen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Am 19. Dezember 2017 wurde die B. GmbH in A. GmbH umfirmiert. Nachfolgend wird die Bezeichnung "A. GmbH" verwendet. 3. Mit Entscheid vom 21. Februar 2018 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuern 2012 und 2013 wurde das Gesuch um Feststellung der Nichtigkeit vom KStA JP abgewiesen.