"1. Hauptantrag: Es sei festzustellen, dass die Veranlagungen betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2012 und 2013 der Antragstellerin nichtig sind. 2. Eventualantrag: Eventualiter seien die Veranlagungen betreffend Kan- tons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2012 und 2013 zugunsten der Antragstellerin zu revidieren. 3. Für die Steuerperiode 2012 (Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer) sei der steuerbare Reingewinn je auf CHF 153'800.00 zu reduzieren.