3. Mit Entscheid vom 9. Januar 2017 trat das KStA JP auf die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 sowie direkte Bundessteuer 2012 wegen Verspätung nicht ein. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 sowie direkte Bundessteuern 2013 wurde bisher vom KStA JP kein Einspracheentscheid gefällt. -3- II. 1. Mit Gesuch um Feststellung der Nichtigkeit/Revisionsbegehren vom 7. Juni 2017 liess die B. GmbH folgende Begehren stellen: