(ebenfalls mit Verweis auf den Einspracheentscheid). Im Einspracheentscheid wurde vorerst auf das Anpassungsdekret verwiesen, welches vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 20. September 2016 als verfassungs- und gesetzeskonform beurteilt worden sei. Nach dem Anhang zum Anpassungsdekret betrage der Zuschlag für Q. 9 %, was gestützt auf die mit Wertbasis Mai 1998 verfügten Eigenmietwerte zu Eigenmietwerten für die 4.5 Zimmerwohnung von CHF 17'406.00 und für die Garagenplätze von CHF 731.00 führe. Diese Werte seien für die Veranlagungsbehörde verbindlich. Die Steuerkommission dürfe davon nicht abweichen.