ven Marktwerte seien vollständig ignoriert worden, obwohl Stichproben am Markt notwendig gewesen wären. Die grössten Zu- und Abschläge in den verschiedenen Aargauer Gemeinden, die vom Grossen Rat bewilligt wurden, zeigten eine Differenz von 35 %, was völlig unmöglich sei. Das gelte auch für den Zuschlag von 9 % in Q., welcher aufgrund des Baus von mehrheitlich grösseren Wohnungen ohne Marktwertvergleich allein mit dem Zweck, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren, beschlossen worden sei. Die Ermittlung der Erhöhung des Eigenmietwertes sei falsch konzipiert worden.