Die Eigenmietwertansätze nach Ortskategorien im Anhang 18 der VBG seien seit 1998 überhöht. Es könne nicht sein, dass pro Gemeinde mit dem Anpassungsdekret völlig andere und neue Inflations- statt Deflations-An- passungsfaktoren herangezogen würden. Das sei willkürlich und führe zu nicht nachvollziehbaren Verzerrungen. Die generelle Erhöhung des Eigenmietwertes um 9 % führe zu fiktiven, viel zu hohen und gegenüber Mietern - 14 -