7. 7.1. Der Rekurrent rügt, dass der Eigenmietwert von CHF 15'639.00 mit dem Anpassungsdekret um 9 % auf CHF 17'046.00 angehoben, anstatt um 9 % reduziert worden sei. Der Rekurrent sei verspätet über die mit dem Anpassungsdekret vorgesehene Erhöhung orientiert worden. Die Umrechnung des um 9 % erhöhten Eigenmietwertes für die 4.5 Zimmerwohnung bedeute eine nicht realistische monatliche Marktmiete von CHF 2'368.00 ohne Nebenkosten. Zu dieser Miete sei die Wohnung nicht vermietbar. Der Rekurrent werde damit gegenüber Mietern diskriminiert. Es sei stossend, dass gegen das Orientierungsschreiben vom 9. Januar 2016 kein Rechtsmittel gegeben sei.