5. 5.1. Der Rekurrent deklarierte in seiner Steuererklärung 2016 den Erneuerungsfonds Liegenschaft mit CHF 5'077.00 in der Rubrik "übrige Vermögenswerte". Mit dem vom KStA korrigierten Wertschriftenverzeichnis vom 18. Januar 2018 wurden ein Guthaben "StwG M-Weg 6, Q." mit CHF 5'077.00 und ein Ertrag daraus von CHF 0.81 als "veranlagt", jedoch nicht "deklariert" erfasst. In der Folge wurde das Guthaben von CHF 5'077.00 im Veranlagungsverfahren doppelt berücksichtigt, was der Rekurrent mit der Einsprache rügte.