3. 3.1. Der Rekurrent hat im Schreiben vom 22. Mai 2019 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes geltend gemacht, das Spezialverwaltungsgericht habe "rechtswidrige Vernehmlassungen eingeholt zu einem Zeitpunkt als die Oberstaatsanwaltschaft die private Strafanzeige im Adhäsionsverfahren noch nicht behandelt hat." Er habe aber ausdrücklich in korrekter Form und Inhalt adhäsionsweise eine Zivilklage im Strafverfahren erhoben und diese in der Beschwerde vom 2. April 2019 mit den Anträgen 6 bis 8 geltend gemacht.