9. 9.1. Das Gemeindesteueramt Q. beantragt die Abweisung des Rekurses, sofern überhaupt auf diesen eingetreten werden kann. 9.2. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 10. A. hat keine Replik erstattet. 11. A. hat dem Spezialverwaltungsgericht das an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes gerichtete Schreiben "Beschwerde gegen Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft Aarau vom 9. April, erhalten 12. April 2019 (Ergänzungen)" vom 16. Mai 2019 in Kopie eingereicht. 12. Mit an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes gerichtetem Schreiben vom 22. Mai 2019 reichte A. "Kommentare zu den -6-