7. Gegen den Grossen Rat Aargau und im speziellen gegenüber dessen Präsidenten (Art. 19 StGB/Vertretungsverhältnisse) wird für Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und Fahrlässigkeiten im Zusammenhang mit der willkürlichen Vortäuschung falscher zu hohen Mietpreise im Immobilienmarkt in der Gemeinde Q. (Art. 148 StGB) Strafanzeige erhoben.