5. Die gemäss Veranlagung 2016 willkürliche Erhöhung des Wertschriften Vermögen im Betrag von CHF 5'077 ist rückgängig zu machen und die alten selbstveranlagten Werte gutzuheissen womit die Gemeinde anzuweisen ist eine korrigiert Veranlagung mit Entschuldigung dem Kläger zu senden. -5-