6. Mit Entscheid vom 25. Februar 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab, soweit darauf eingetreten wurde. 7. Den Einspracheentscheid vom 25. Februar 2019 (Zustellung am 6. März 2019) hat A. mit Beschwerde (recte: Rekurs) vom 2. April 2019 (Postaufgabe am 4. April 2019) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen. Mit dem gleichen Schreiben wurde eine an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gerichtete "Strafanzeige als Privatkläger im Adhäsionsverfahren" eingereicht. Es wurden folgende Anträge gestellt: