5. Es sei dem Kläger für die Jahren 2012 bis 2015 CHF wegen ungerechtfertigter Bereicherung durch das kantonale Amt die zu viel bezahlten Steuern im Betrag von rund CHF 2'640 zurückzuerstatten. Ab 1.1.2016 sind die Eigenmietwerte der 4.5 Zimmer Wohnungen des Klägers statt zu erhöhen um 9 % gegenüber der ursprünglichen Veranlagung des Jahres 2012 zu reduzieren. 6. Die gemäss Veranlagung 2016 willkürliche Erhöhung des Wertschriften Vermögen im Betrag von CHF 5'077 ist rückgängig zu machen und die alten selbstveranlagten Werte gutzuheissen."