4. Mit Verfügung vom 20. August 2018 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 117'800.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde in Abweichung von der Selbstdeklaration ein Eigenmietwert von CHF 17'046.00 (inkl. Zuschlag von 9 %) erfasst. 5. Gegen die Verfügung vom 20. August 2018 erhob A. mit Schreiben vom 7. September 2018 Einsprache mit den Anträgen: