"Die detaillierten Berechnungsgrundlagen des Jahres 2012 meiner Wohnung (gemäss Bewertungsverordnung 651.121, Beilagen 1 und 2, usw) sind so rasch als möglich mir schriftlich vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen." -3- 3.2. Mit Schreiben vom 5. Juli 2017 nahm das KStA GS zum Schreiben von A. vom 15. Mai 2017 Stellung und stellte ihm ohne Gegenbericht innert 30 Tagen die Einleitung des Verfahrens zur Überprüfung der rechtskräftigen Schätzung der Liegenschaft in Aussicht.