2. Die Rekurrenten haben die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 800.00, der Kanzleigebühr von CHF 185.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'085.00, zu 40 % mit CHF 434.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung