5. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 132'254.00 (CHF 195'380.00 abzüglich Liquidationsgewinn von CHF 69'907.00 zuzüglich anteilige AHV-Beiträge [9.7 %] von CHF 6'781.00), gerundet CHF 132'200.00 festgesetzt. 6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens obsiegen die Rekurrenten zu rund 60 %. Sie haben daher 40 % der Kosten des Rekursverfahrens zur tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Es ist keine Parteientschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 15 - Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 132'200.00 festgesetzt.