4.4.2. Aus der Vereinbarung wird ohne Weiteres der Wille der Rekurrenten ersichtlich, die selbständige Erwerbstätigkeit per 30. Juni 2015 endgültig aufzugeben. So wurden denn auch sämtliche für eine Weiterführung der selbständigen Erwerbstätigkeit erforderlichen Betriebsmittel von den Rekurrenten an den Geschäftsnachfolger verkauft. Per Geschäftsübergabe erfolgte damit die Liquidation des ehemaligen Geschäftsbetriebes. Die auf den Be- - 13 -