4.4. 4.4.1. Der Rekurrent und B. sel. veräusserten mit Kaufvertrag vom 16. Januar 2015 den Maler- und Gipserbetrieb per 1. Juli 2015 an J. zum Pauschalpreis von CHF 60'000.00. Gegenstand des Kaufvertrages waren "sämtliche zum Geschäft gehörenden Gerätschaften sowie Betriebsvorrichtungen gemäss beiliegender Zusammenstellung." Von der Vereinbarung ausgenommen war ausdrücklich das Magazin in T.. Weiter wurden die Benützung des Büros in der Wohnliegenschaft der Rekurrenten sowie die Entschädigungen für Arbeiten des Rekurrenten und von B. sel. vereinbart.