Er verstehe nicht, dass er Einkommenssteuern für Geld bezahlen müsse, welches von der verstorbenen Ehefrau veruntreut worden sei. Insbesondere der Erlös aus dem Verkauf des Malergeschäftes sei nicht mehr vorhanden. Er wehre sich einzig gegen die nachträgliche Besteuerung des Liquidationsgewinnes. Er habe ausschliesslich deshalb wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen, um die Schulden bezahlen zu können.