3.5. Im Rekurs führt der Rekurrent aus, das Malergeschäft sei im Jahr 2015 altersbedingt verkauft worden, nachdem er und seine Ehefrau das Pensionsalter erreicht hätten. Die Ehefrau sei im Geschäft für das Finanzielle zuständig gewesen. Die Ehefrau sei im Herbst 2017 verstorben. Nach ihrem Tod seien beim Rekurrenten Betreibungen eingegangen. Es habe sich in der Folge gezeigt, dass die Ehefrau unbemerkt beinahe das ganze Vermögen inklusive Verkaufserlös verschenkt habe. Sie sei einem afrikanischen Anlagebetrüger auf den Leim gekrochen. Er verstehe nicht, dass er Einkommenssteuern für Geld bezahlen müsse, welches von der verstorbenen Ehefrau veruntreut worden sei.