Zum Eventualantrag wurde ausgeführt, dass die Vermögensabgänge in der Einsprache nicht beziffert worden seien. Die im Rahmen der Aktenergänzung im Einspracheverfahren eingeforderte Aufstellung zeige, dass B. sel. ab Ende Oktober 2014 Vermögenswerte ins Ausland transferiert habe. Im Jahr 2014 seien CHF 10'250.00 und im Jahr 2015 CHF 41'838.00 ab zwei privaten Postkonti überwiesen worden. Es habe sich dementsprechend nicht um geschäftliche Investitionen und damit nicht um einen geschäftlichen Aufwand gehandelt.