4.4.2. Vorliegend sind mit Rechnungen 11 Konsultationen mit total CHF 6'462.00 ausgewiesen. 4.5. Der Rekurs ist in diesem Punkt damit gutzuheissen. Dementsprechend reduziert sich das satzbestimmende Einkommen von CHF 264'679.00 um CHF 6'462.00 auf CHF 258'217.00. Die Steuerkommission Q. wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.