2.3.2. Mit Verfügung vom 6. Februar 2017 veranlagte das KStA, Sektion juristische Personen (JP), die F. AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 15'101.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 529'874.00. Als Gewinn erfasst wurde dabei die Umsatzverschiebung aus der Einzelunternehmung des Rekurrenten von CHF 71'641.00 (Konto 3100 Honorar aus ärztlichen Dienstleistungen). Diese Veranlagung ist in Rechtskraft erwachsen.